Verwalterentschädigung und "erweitertes Kassenprinzip“
Die bis zum 12. Januar 2024 ausgezahlten Verwalterentschädigungen für das Steuerjahr 2023 sind Teil des Einkommens der Verwaltungsratsmitglieder für das Jahr 2023 und können von der auszahlenden Gesellschaft aufgrund des "erweiterten Kassenprinzips" im Steuerjahr 2023 abgezogen werden.
Das erweiterte Kassenprinzip gilt nicht, wenn der Verwalter einer Gesellschaft (mit einer MwSt.-Nummer) selbständig tätig ist und eine Rechnung ausstellt.
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Ab dem 1. Oktober 2024 müssen Unternehmen, die auf befristeten und mobilen Baustellen tätig sind, mit einem punktebasierten Sicherheitsführerschein ausgestattet sein. Die Pflicht zum Besitz des Führerscheins gilt nicht nur für alle ...