Verwalterentschädigung und "erweitertes Kassenprinzip“
Die bis zum 12. Januar 2024 ausgezahlten Verwalterentschädigungen für das Steuerjahr 2023 sind Teil des Einkommens der Verwaltungsratsmitglieder für das Jahr 2023 und können von der auszahlenden Gesellschaft aufgrund des "erweiterten Kassenprinzips" im Steuerjahr 2023 abgezogen werden.
Das erweiterte Kassenprinzip gilt nicht, wenn der Verwalter einer Gesellschaft (mit einer MwSt.-Nummer) selbständig tätig ist und eine Rechnung ausstellt.
Mit der Ende 2024 verabschiedeten Steuerreform wurden einige Änderungen im Bereich der selbständigen Arbeit eingeführt. Zu den bemerkenswertesten Änderungen gehört die Vorhersage der Relevanz der Vergütung in dem Steuerzeitraum, in dem der ...
Jene Antragsteller, welche die "Reservierung" für den sogenannten "Werbebonus" 2024 vorgenommen hatten, müssen nun die Dokumentation, der in diesem Jahr getätigten Investitionen, bis zum 9. Februar 2025 einreichen. Es wird daran erinnert, dass das ...
Zu den verschiedenen Maßnahmen über die Revision der so genannten „IRPEF/IRES-Reform“ weisen wir auf die Möglichkeit einer außerordentlichen Freistellung von Rücklagen unter Steueraussetzung hin. Diese Sonderbestimmung betrifft Rücklagen unter ...
Mit Beginn des Jahres und nach den kürzlich eingeführten Neuerungen ist es ratsam die Voraussetzungen zu überprüfen, welche es ermöglichen das Pauschalsystem, auch im Steuerjahr 2024, beizubehalten oder erstmals darauf zuzugreifen.