12/02/2024

Werbebonus 2023, Erklärung der getätigten Investitionen

Jene Antragsteller, welche die "Reservierung" für den sogenannten "Werbebonus" 2023 vorgenommen hatten, müssen nun die Dokumentation, der in diesem Jahr getätigten Investitionen, bis zum 9. Februar 2024 einreichen. Es wird daran erinnert, dass ab 2023:
  • das ordentliche Förderregime (regime agevolato ordinario) wiederhergestellt wurde (Steuerguthaben in Höhe von 75% der Steigerung der Werbeausgaben der getätigten Investitionen) und die Voraussetzung der minimalen Steigerung von 1% der Werbeinvestition im Vergleich zum Vorjahr;
  • Werbeschaltungen in lokalen Radio- oder Fernsehstationen, unabhängig ob analog oder digital, werden nicht mehr gefördert.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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