07/12/2022

Zertifizierung für Geschlechtergleichstellung und Vorteile für Unternehmen

Laut einer aktuellen Studie des Weltwirtschaftsforums ist es noch keinem Land der Welt gelungen, die Kluft zwischen den Geschlechtern vollständig zu schließen. Die fortgeschrittensten Länder in dieser Hinsicht sind die nördlichen Länder wie Finnland, Norwegen usw.
Um diese Lücken zunehmend zu schließen, müssen die Grundsätze der Geschlechtergleichstellung in die Unternehmensziele und in die Unternehmenskultur integriert werden.

Die von UNI definierte Norm/ Referenzpraxis UNI/PdR 125:2022 enthält Leitlinien zur Unterstützung von Unternehmen bei der Schaffung eines Managementsystems für die Gleichstellung der Geschlechter. Sobald ein Unternehmen ein solches Managementsystem eingeführt hat, kann es eine Zertifizierung für die Gleichstellung der Geschlechter beantragen. Die Zertifizierung stellt sicherlich eine Anerkennung für den kulturellen Veränderungsprozess des Unternehmens dar, aber bringt auch einige steuerliche Vorteile, sowie Vorteile für Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.

Unternehmen, die sich zertifizieren lassen (indem sie eine Unternehmenspolitik zur Geschlechtergleichstellung und das von der UNI/PdR vorgesehene Managementsystem/Prozeduren einführen), können eine Beitragsbefreiung in Höhe von 1 % der Sozialversicherungsbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers in Anspruch nehmen, bis zu einer Höchstgrenze von 50.000 EUR pro Jahr. Dies gilt für die Dauer der Zertifizierung. Wenn die Zertifizierung widerrufen wird, muss dies der Inps mitgeteilt werden. Das Arbeitsministerium hat mit dem Erlass des Dekrets vom 20. Oktober 2022, welches vor einigen Tagen veröffentlicht wurde, die Kriterien und Verfahren für die Gewährung der Freistellung festgelegt. Zertifizierte Unternehmen können den entsprechenden Antrag ausschließlich elektronisch bei der Inps einreichen. Genaue Details dazu werden demnächst von der Inps erlassen.
Sollten die auf nationaler Ebene bereitgestellten Mittel im Verhältnis zur Gesamtzahl der Anträge nicht ausreichen, wird die zustehende Freistellung anteilig gekürzt.

Neben der Beitragsbefreiung werden die zertifizierten Unternehmen auch im Bereich des öffentlichen Auftragswesens profitieren. Diese Unternehmen erhalten bei öffentlichen Ausschreibungen eine höhere Punktzahl und eine Herabsetzung der für die Ausschreibung geforderte Bürgschaftssumme.

Für Informationen und weitere Auskünfte zum Thema Gleichstellung steht den Verbandsmitgliedern die Rechtsberatung der hds Servicegenossenschaft zur Verfügung. Sobald noch weitere Details zur Materie geklärt sind, werden wir dazu informieren.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Jasmin Lumetta

Rechtsberatung
Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 422
E-Mail:
 
 
 
 
 

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