19/12/2024
Mwst.-Gesetz für Organisationen des Dritten Sektors: Verlängerung bis 2026 möglich
Im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2025 wurde ein Änderungsantrag eingereicht, um den Beginn des neuen Mehrwertsteuersystems auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Es bleibt der endgültige Text des Haushaltsgesetzes 2025 abzuwarten, das bis zum 31. Dezember 2024 verabschiedet werden muss.
Nachfolgend eine Übersicht der von der Neuerung betroffenen Tätigkeiten:
Mehrwertsteuerfreie Tätigkeiten (esenti) ab 1. Januar 2025 | Dienstleistungen (und damit verbundene Warenverkäufe) „institutioneller“ Art und spezifische Zahlungen, die gemäß der Satzung festgelegt sind, im Zusammenhang mit zusätzlichen Leistungen gegenüber Mitgliedern des Vereins; |
Dienstleistungen, die eng mit der Ausübung von Sport oder körperlicher Erziehung verbunden sind, erbracht von Amateur-Sportvereinen. | |
Warenverkauf oder Dienstleistungen, die im Rahmen von Werbeveranstaltungen von Vereinen und zu deren ausschließlich eigenem Nutzen organisiert werden. | |
Ausgabe von Speisen und Getränken durch ehrenamtliche Organisationen an bedürftige Personen. | |
Mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten (ab dem 1. Januar 2025, bisher ausgeschlossen) | Warenverkäufe, die nicht mit „institutionellen“ Dienstleistungen verbunden sind. |
Warenverkäufe durch Amateur-Sportvereine gegen spezifische Vergütungen oder zusätzliche Beiträge. | |
Verkauf von Publikationen (an anderen Orten als bei Werbeveranstaltungen) | |
Ausgabe von Speisen und Getränken durch ehrenamtliche Organisationen an Personen, die nicht als bedürftig gelten. |