06/07/2023

Neuberechnung der Werte von Krypto-Aktivitäten verlängert

Das MEF kündigt die Verlängerung der Frist für die Zahlung der Ersatzsteuer zur Neuberechnung der Werte von Krypto-Vermögen bis zum 30. September an. Bitte beachten Sie, dass das Haushaltsgesetz die Möglichkeit vorsieht, die Neuberechnung des Wertes von Krypto-Aktivitäten, die am 01.01.2023 gehalten werden, durch die Zahlung einer Ersatzsteuer von 14 % in einer einzigen Zahlung oder in drei gleich hohen Jahresraten vorzunehmen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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