07/11/2022

Akontozahlungen 2022 innerhalb 30. November

Am 30. November läuft die Frist für zweite Vorauszahlung der direkten Steuern und der IRAP für das Steuerjahr 2022 ab.

Das Akonto kann wie folgt ermittelt werden:
  • die "historische Methode": Die Zahlung wird durch Anwendung eines Prozentsatzes auf die für den vorangegangenen Steuerzeitraum (2021) berechneten Steuern bestimmt;
  • die „Projektionsmethode“: Die Zahlung kann verringert werden, wenn davon ausgegangen wird, dass die für das Steuerjahr 2022 fälligen Steuern niedriger sind als jene des Vorjahres, z. B. aufgrund einer erheblichen Verringerung des steuerpflichtigen Einkommens. Erweist sich die Berechnung als fehlerhaft und die Zahlung als zu gering, berechnet die Steuerbehörde die Strafe, es sei denn, der Steuerpflichtige leistet eine angemessene Nachzahlung.

Bitte beachten Sie, dass die zweite Vorauszahlung für Steuern und Abgaben nicht in Raten gezahlt werden kann. Es ist möglich, den fälligen Betrag mit eventuellen Steuerguthaben zu verrechnen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott. Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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