10/01/2023

App18: Kulturbonus auch für 2023 gültig

Jugendliche, die im Jahr 2022, 18 Jahre alt geworden sind (Jahrgang 2004), können vom 31. Jänner bis 31. Oktober 2023 den Kulturbonus in Höhe von 500 Euro beantragen. Jugendliche, die im Jahr 2003 geboren sind, können den im Jahr 2022 erhaltenen Bonus bis zum 28. Februar 2023 einlösen.
Der sog. „Bonus cultura“ ist in elektronischer Form für alle neuen 18-Jährigen erhältlich, die sich auf dem 18app-Portal registrieren.

Geschäfte und andere gewerbliche Einrichtungen, die sich bereits auf der App18-Plattform registriert haben, müssen keine weitere Registrierung oder Änderung auf dem Ministerialportal vornehmen.

Ab 2024 hingegen wird der Kulturbonus für die im Jahr 2005 geborenen, durch die Kulturkarte und die Verdienstkarte ersetzt. Anspruch haben begabte Studenten und Personen mit niedrigem Einkommen.
Aber Achtung: 2023 bleibt alles beim Alten. Der Staat stellt allen frischgebackenen Volljährigen weiterhin, ohne Auflagen und Bedingungen, den 500-Euro-Beitrag für kulturelle Aktivitäten wie Kino, Musik, Bücher, Museen, Fremdsprachenkurse und vieles mehr zur Verfügung.
Die 18app ändert sich für den Jahrgang 2005 und wird 2023 zweigeteilt: An ihrer Stelle, wie es das Haushaltsgesetz 2023 vorsieht, wird die Kulturkarte und die Verdienstkarte entstehen - zwei Maßnahmen, die den Zugang zu denselben Produkten und Dienstleistungen wie der Kulturbonus ermöglichen. Der Wert jeder Karte beträgt 500 Euro und sie sind kumulierbar.

Der wesentliche Unterschied zur alten Version des Kulturbonus besteht darin, dass diese beiden neuen Karten ausschließlich für begabte Studenten (100/100 Note Matura innerhalb des 19. Lebensjahres) und die andere für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien bestimmt sind (ISEE 35.000 Euro).
 
 
 
 
 
 
 
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Christine Walzl

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Bozen
 
 
 
 
 

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