11/10/2022

Bonus „Restaurant" 2022

Der Bonus „Restaurant“ sieht einen Verlustbeitrag zur Unterstützung und Erholung des Gastgewerbesektors vor. Der Beitrag ist
  • für Restaurants, Konditoreien und Eisdielen mit ATECO-Kodexen 56.10.11, 56.10.30 und 10.71.20 bestimmt und
  • sieht eine Erstattung von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro vor. Förderfähig sind Investitionen in (neue) professionelle Maschinen und der Ankauf von sonstigen Anlagegütern, die für die unternehmerische Tätigkeit verwendet werden.

Die angekauften Anlagegüter müssen mindestens drei Jahre, ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Beitrages, im Besitz des Unternehmens bleiben. Die Zahlung kann ausschließlich über Bankkonten, die auf den Namen des Unternehmens lauten, getätigt werden. Es muss eine vollständige Rückverfolgung der Zahlung möglich sein.

Die Anleitung für den Antrag des Bonus wird in Kürze auf dem Portal von INVITALIA veröffentlicht.
Der Antrag kann innerhalb von 30 Tagen ab dem Ankauf der Investitionsgüter eingereicht werden – die Auszahlung erfolgt innerhalb der darauffolgenden 90 Tagen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott. Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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