07/09/2022

Brandschutz im Betrieb: Neuigkeiten bei Pflichtkursen

Ab dem 4. Oktober 2022 ändern sich laut einem neuen Ministerialdekret das Brandschutzmanagement am Arbeitsplatz, die Brandverhütung und der organisatorische Brandschutz für Betriebe. Das neue Gesetzt führt auch Neuerungen für die Kursbezeichnung ein. Vorgesehen sind nicht mehr Risiko-Klassen sondern eine Stufeneinteilung:
  • Stufe 1 (ehemals niederes Risiko)
  • Stufe 2 (ehemals mittleres Risiko)
  • Stufe 3 (ehemals hohes Risiko)
Dem praktischen Teil wird vermehrt Aufmerksamkeit gewidmet, die Brandbekämpfung steht somit im Vordergrund.

Vorgesehen sind folgende Pflichtschulungen:

  • Schulung für Brandschutzbeauftragte für Betriebe der Stufe 1
    Dauer: 4 Stunden (2 Stunden Theorie und 2 Stunden Praxis)
    Fälligkeit: alle fünf Jahre ist eine 2-stündige Auffrischung vorgesehen (Praxis)

  • Schulung für Brandschutzbeauftragte für Betriebe der Stufe 2
    Zielgruppe: Betriebe, deren Arbeitsplatz im Präsidialdekret 151/2011, Anhang I aufgelistet sind
    Dauer: 8 Stunden (5 Stunden Theorie und 3 Stunden Praxis)
    Fälligkeit: alle fünf Jahre ist eine 5-stündige Auffrischung vorgesehen (2 Stunden Theorie und 3 Stunden Praxis)


  • Schulung für Brandschutzbeauftragte für Betriebe der Stufe 3
    Zielgruppe: Betriebe des Tertiärsektors sind Hotels mit über 200 Betten, Büros mit über 1000 anwesenden Personen
    Inhalt: 16 Stunden (12 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis)
    Fälligkeit: alle fünf Jahre ist eine 8-stündige Auffrischung vorgesehen (5 Stunden Theorie und 3 Stunden Praxis)

 Brandschutzbeauftragte, die aufgrund der vorhergehenden Bestimmungen geschult wurden, müssen 5 Jahre nach Abschluss ihrer Weiterbildung einen Auffrischungskurs besuchen. Wenn jedoch am 4. Oktober 2022 die Schulung bzw. der Auffrischungskurs für Brandschutzbeauftragte mehr als 5 Jahre zurückliegt, ist der Auffrischungskurs innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des neuen Dekretes zu absolvieren.
 
 
 
 
 
 
 
 
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