29/03/2022

Diese Verträge sorgen vor

Wie ein Unternehmer im Arbeitsalltag seine Interessen schützt

Während eines Arbeitstages trifft ein Unternehmer auf zahlreiche Situationen, in denen Zweifel rechtlicher Natur aufkommen. Im Idealfall sollten sich die meisten Streitigkeiten durch bereits vorab vertraglich festgelegte Klauseln lösen lassen und daher keine Problematik darstellen. Doch nicht immer ist dem so: Fragen treten bei Nichtvorhandensein einer vertraglichen Basis auf und bedürfen einer nachträglichen Lösungsfindung. Dabei kann in den meisten Fällen - aus rechtlicher Sicht - vorgesorgt und somit der Alltag eines Unternehmers entscheidend erleichtert werden. Durch Verträge kann ein Unternehmer unzähligen Problemen vorbeugen und seine Interessen schützen.

Betriebsinterne rechtliche Absicherung

Die Betriebsregelung
Im Betrieb können sich Situationen ergeben, in denen Mitarbeiter Handlungen vornehmen oder ein Verhalten aufweisen, welche nicht im Sinne des Unternehmens sind. Sofern gewisse Verhaltensweisen nicht grundsätzlich gesetzlich oder gemäß individuellem Arbeits- oder Kollektivvertrag vorgesehen sind, ist es empfehlenswert, für interne Belange eine Betriebsregelung zu verfassen.

Der Datenschutz

Ein jeder Betrieb sollte aus datenschutzrechtlicher Sicht in Ordnung sein. Persönliche Daten der Mitarbeiter werden bereits ab Anstellung bzw. sogar ab dem Zeitpunkt eines Vorstellungsgesprächs verarbeitet. Daher müssen auch hier die notwendigen Dokumente (Datenschutz/Privacy etc.) verfasst werden.


Rechtliche Absicherung gegenüber Externen


Die AGBs
Häufig richten Unternehmer deren Tätigkeit nicht ausschließlich an Endkonsumenten, sondern arbeiten auch mit anderen Betrieben zusammen. In diesen Fällen ist es ratsam, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verfassen, welche die Verhältnisse regeln. Auch im Falle eines Onlineshops sind AGBs unerlässlich.

Die Geheimhaltungsvereinbarung
Bei Projekten, welche gemeinsam mit anderen Betrieben verfolgt werden, kann durch eine Geheimhaltungsvereinbarung eine nicht erwünschte Weitergabe von Informationen verhindert werden.

Die Lizenzvereinbarung
Falls ein Unternehmer Inhaber einer Marke ist und im Zuge einer Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen die Notwendigkeit besteht, das Benützen der Marke zu gestatten, so eignet sich dafür die Verfassung einer Lizenzvereinbarung, um detailliert zu definieren, für welchen Zeitraum, wie und unter welchen Bedingungen eine Lizenz gewährt wird.

Die Rechtsberatung der hds Genossenschaft bietet Beratungen zum Thema sowie die Ausarbeitung und/oder Überprüfung zahlreicher Verträge an.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott.ssa Jasmin Lumetta

Rechtsberatung
Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 422
E-Mail:
 
 
 
 
 

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