11/08/2022

Führung von Buchhaltungsregister mit Informatiksystemen

Mit der Umwandlung des Dekretes "Vereinfachung" wurde die Pflicht für den Druck und für die jährliche elektronische Speicherung der mit Informatiksystemen geführten Buchhaltungsregister aufgehoben. Die Verordnung stellt klar, dass die Führung und Aufbewahrung jeglicher elektronischer Buchhaltungsregister mit computergestützten Systemen erfolgen kann. Die Ordnungsmäßigkeit der Register wird bei fehlender Verschriftlichung auf Papier und bei der "digitalen Ersatzaufbewahrung" gemäß dem Digitalen Verwaltungscode (CAD - DLgs. 82/2005) anerkannt.
Diese Änderungen haben zur Folge, dass es ausreicht, die Bücher und Register in elektronischer Form zu führen und sie nur dann auszudrucken, wenn sie von den Steuerbehörden bei Prüfungen angefordert werden.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

20/03/2025

Handwerk und Kaufleute: INPS-Beiträge 2025

Die INPS-Beiträge der Handwerker und Kaufleute für das Jahr 2025 wurden festgelegt. Die Rentenbeiträge für das Jahr 2025 betragen 24% für Handwerker und 24,48% für Kaufleute. Die Rentenbeiträge für Handwerker und Kaufleute, für jene die älter als 65 ...
 
 

18/03/2025

INPS-Sonderverwaltung, Beitragssätze 2025

Für das Jahr 2025 wurden auch die Beitragssätze für Freiberufler festgelegt, welche in der Sonderverwaltung der INPS eingetragen sind. 26,07% für Freiberufler im Besitz einer MwSt. Nummer, welche in der Sonderverwaltung INPS eingetragen sind ...
 
 

13/03/2025

CU - Neuerungen

Für das Formular CU 2025 gelten drei verschiedene Fristen, welche sich auf der Grundlage der zu bescheinigenden Einkommensart unterscheiden. Bis zum 16. März (die Frist wird automatisch auf Montag, den 17. März verschoben) müssen die CU der ...
 
 

13/03/2025

Reservierung - Werbebonus 2025

Nach der Wiedereinführung des ordentlichen Regimes „Zuwachs“ (regime ordinario „incrementale“) wird der Werbebonus in Höhe von 75 % des Zuwachswertes von Investitionen in Werbekampagnen, ausschließlich in Tageszeitungen und Zeitschriften, auch ...
 
 
Kontaktiere uns