08/08/2022

Gesetzesdekret "Hilfe und Energie": die Neuerungen

Die Umwandlung des Dekretes „Aiuti“ sieht folgende Neuigkeiten vor:
  • bezüglich Steuerguthaben für "nicht energie-intensive" und "nicht gas-intensive" Unternehmen gilt: diese Unternehmen können, falls sie in den ersten beiden Quartelen 2022 denselben Lieferanten wie im Quartal 2019 hatten, bei diesem eine Mitteilung anfordern, in welcher die Berechnung der Kostenerhöhung der Energiekomponente und die Höhe des für das zweite Quartal 2022 zustehenden Abzuges angegeben ist;
  • Banken oder Unternehmen, die einer Bankengruppe angehören, haben die Möglichkeit das Steuerguthaben aus Bauvorhaben an ihre Kontoinhaber zu übertragen; Voraussetzung dafür ist, dass es sich nicht um natürliche Personen handelt, die nichts mit der Ausübung einer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zu tun haben.
  • Der Schwellenwert für den Aufschub der Steuerzahlkarten innerhalb dem es nicht erforderlich ist, die vorübergehend, wirtschaftlichen Schwierigkeiten nachzuweisen, wurde auf 120.000 Euro ausgedehnt.
  • Die Aufrechnung von in der Steuerliste eingetragenen Beträge mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber öffentlichen Verwaltungen wurde auf freiberufliche Dienstleistungen ausgedehnt.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

21/09/2023

Güterkraftverkehr: Anträge von Steuerguthaben für den Ankauf von Dieselkraftstoff

Das Ministerium für Infrastruktur und Transporte hat die Modalitäten für Steuergutschriften für Unternehmen des Güter- und Personenverkehrs für den Ankauf von Dieselkraftstoff im Jahr 2022 bekannt gegeben. Zu beachten gibt es drei Fälligkeiten:
 
 

21/09/2023

Superbonus 110% für "Einfamilienhäuser": Verlängerung der Frist

Verlängerung der Frist für den Superbonus 110% für Eingriffe an Eigentumswohnungen durch Privatpersonen (Einfamilienhäuser). Die Frist für die Renovierung von Häusern wurde (vom 30. September 2023) auf den 31. Dezember 2023 verschoben, wobei bis zum ...
 
 

14/09/2023

Anpassung der Registrierkassen für die "neue" Kassenbon-Lotterie

Die Agentur der Einnahmen hat die Modalitäten des „Bonus“ für die Anpassung der telematischen Registrierkassen und der Server RT festgelegt und an die neuen Bestimmungen zur Teilnahme an die Kassenbon-Lotterie angepasst. Der Bonus beläuft sich auf ...
 
 

12/09/2023

Mitteilung der Ergebnisse der Begleichung „Rottamazione-Quater“ erwartet

Die Agentur der Einnahmen-Einzug teilt derzeit die Ergebnisse der Anträge auf Beitritt zur Begünstigten Begleichung der sogenannten "Rottamazione-Quater" mit, die innerhalb 30. Juni 2023 eingereicht worden sind. Zu beachten ist die Verlängerung der ...
 
 
 
Kontaktiere uns