Begrenzt auf die Steuerjahre 2020 und 2021 wird die Frist für die Meldung der Kurtaxe vom 30. Juni auf den 30. September 2022 verschoben. Wir warten auf die Bestätigung des Landes, dass diese Erfüllung die Südtiroler Unternehmen nicht betrifft, da die Gesetzgebung bezüglich der Kurtaxe in die primäre Kompetenz des Landes Südtirol fällt und durch das Landesgesetz Nr. 9/2012 und nicht durch die nationale Gesetzgebung geregelt wird.
Ab dem 1. Januar 2023 wird der gesetzliche Zinssatz von derzeit 1,25% auf 5% angehoben. Die Änderung hat auch Auswirkungen auf die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere betrifft die Änderung:
Die italienische Steuerbehörde hat klargestellt, dass die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Steuerpflichtige im Rahmen des Pauschalsystems „Forfettario“ am 1. Juli 2022 nur dann in Kraft getreten ist, wenn im Jahr 2021 ein ...
Das Verbot für Gesundheitsdienstleister, elektronische Rechnungen für Gesundheitsdienstleistungen an natürliche Personen (Privatpersonen) auszustellen, wird ebenfalls für das Jahr 2023 verlängert; für diese Dienstleistungen müssen die Rechnungen ...