08/11/2022

Tourismus: Eigenerklärung bis Februar für Steuerguthaben Miete und IMU

Um in den Genuss des Steuerguthabens für Mietzahlungen 2022 und des Steuerguthabens für die zweite Rate IMU 2021 zu kommen, können die interessierten Unternehmen des Tourismussektors, der Agentur für Einnahmen eine Eigenerklärung vorlegen, in der sie bestätigen, dass sie die Voraussetzungen erfüllen und die Bedingungen und Grenzen der europäischen Vorschriften für staatliche Beihilfen Covid-19 ("Temporary Framework") einhalten.

Die Eigenerklärung muss bis zum 28. Februar 2023 elektronisch eingereicht werden.

Innerhalb von 5 Tagen stellt die Agentur der Einnahmen die Empfangsbestätigung aus; innerhalb von 10 Tagen wird in einer zweiten Empfangsbestätigung die Anerkennung oder Ablehnung der Steuergutschrift mitgeteilt. Ab dem Tag nach der Bestätigung steht das Steuerguthaben zur Verrechnung im F24 zur Verfügung.

Das Steuerguthaben ist für Mietzahlungen von Tourismusunternehmen und für Schwimmbadbetreiber (ATECO 93.11.20) in Bezug auf die (bis zum 29. August 2022) gezahlten Mieten für die Monate Januar, Februar und März 2022 bestimmt. Der Bonus wird auf den monatlichen Betrag der Miete berechnet. Die Höhe beträgt:
  • 60% bei Miet-, Leasing- oder Konzessionsverträgen von Immobilien, die nicht für Wohnzwecke verwendet werden;
  • 30% bei komplexen Dienstleistungs- oder Pachtverträgen, die mindestens eine Immobilie beinhalten, die nicht für Wohnzwecken genutzt wird und für die Ausübung der "geförderten" Tätigkeit bestimmt ist;
  • 50% bei Pachtverträgen von Beherbergungsbetrieben (Hotel, Zimmervermietung,usw.);
Das Steuerguthaben für die IMU für Tourismusunternehmen entspricht 50% der IMU, die mit der zweiten Rate 2021 für Immobilien der Katasterkategorie D/2 gezahlt wurde, in der die touristische Tätigkeit ausgeübt wird; Voraussetzung ist ein Rückgang des Umsatzes oder des Tagesinkassos im zweiten Quartal 2021 um mindestens 50% gegenüber dem entsprechenden Zeitraum 2019.

Die Erleichterung gilt auch für die IMIS der autonomen Provinz Trient gemäß Provinzgesetz Nr. 14/2014 und für die IMI (GIS) der autonomen Provinz Bozen gemäß Provinzgesetz Nr. 3/2014.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott. Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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