12/12/2022

Verwalterentschädigung und "erweitertes Kassenprinzip“

Die bis zum 12. Januar 2023 ausgezahlten Verwalterentschädigungen für das Steuerjahr 2022 sind Teil des Einkommens der Verwaltungsratsmitglieder für das Jahr 2022 und können von der auszahlenden Gesellschaft aufgrund des Prinzips der "erweiterten Kassenprinzips" im Steuerjahr 2022 abgezogen werden. Das erweiterte Kassenprinzip gilt nicht, wenn der Verwalter einer Gesellschaft (mit einer MwSt.-Nummer) selbständig tätig ist und eine Rechnung ausstellt.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Dott. Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

23/03/2023

INPS getrennte Verwaltung, Beitrag 2023

Für das Jahr 2023 gelten die folgenden Sätze für Freiberufler, die in der getrennten Verwaltung des INPS angemeldet sind:
 
 

20/03/2023

Handwerker und Kaufleute: INPS-Beitrag für 2023

Die INPS-Beiträge der Handwerker und Kaufleute für das Jahr 2023 wurden wie folgt festgelegt:

 
 

16/03/2023

Ausgliederung von Immobilienvermögen von Einzelunternehmern

Mit der so genannten "Ausgliederung" (estromissione) von Vermögenswerten von Einzelunternehmen ist es möglich, Immobilien aus dem Vermögen des Einzelunternehmens auszuschließen und dem Einzelunternehmer persönlich zuzuordnen. Das ...
 
 

14/03/2023

Vereine, EAS-Formular bis 31. März

Bis zum 31. März 2023 müssen nichtkommerzielle Vereine, welche die im Artikel 148 des TUIR vorgesehenen Steuervorteile in Anspruch nehmen zu möchten (Tagesinkassi, Quoten und Beiträge unterliegen nicht der Einkommenssteuer und nicht der ...
 
 
 
Kontaktiere uns