Plastiktaschen

Alles über die EU-Richtlinie

Von der Obst- und Gemüsetheke bis zum Verkauf von Schuhen oder Kleidern: Seit Jänner 2018 dürfen im Handel nur mehr Einkaufstaschen aus Plastik verwendet werden (EU-Richtlinie 2015/720), die einem vorgeschriebenen Herstellungsverfahren unterliegen. Es ist außerdem Pflicht, diese dem Kunden zu verrechnen.

Andere Taschen, z.B. aus Papier, können weiterhin verwendet werden. Es besteht keine Verrechnungs-Pflicht.

Die neuen Einweg-Plastiktaschen werden aus Bioplastik hergestellt. Dafür werden Stärke und Cellulose, Mais oder Zuckerrüben sowie Hölzer verwendet. Sie bauen sich innerhalb drei Monate zu 90 Prozent ab und geben dabei keine Giftstoffe ab, die Menschen und Umwelt gefährden könnten. Wiederverwendbare Taschen müssen je nach Wandstärke einen gewissen Anteil an recycelten Kunststoff aufweisen.

Bei Nichteinhaltung der europäischen Norm, sieht die italienische Durchführungsbestimmung Strafen zwischen 2.500 bis 25.000 Euro vor.


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Ein Thema der Abfallwirtschaft
 
 
 
 
 
 
 

FAQ

 
 
 

Ist die neue Regelung sinnvoll?
08.01.2018
 

 
 
 

Kann man die Wiegeetiketten auch direkt auf das Obst oder Gemüse kleben?
08.01.2018
 

 
 
 

Müssen alle Verpackungen aus Plastik, dieser Norm entsprechen?
08.01.2018
 

 
 
 

Bioshopper: Darf der Kunde selbst die Plastiktüten mitbringen?
08.01.2018
 

 
 
 

Kann man die Bioplastiktüten in die Biomülltonne geben?
08.01.2018
 

 
 
 

Bioplastiktüten: Muss man Nylon-Taschen verwenden?
08.01.2018
 

 
 
 

Unterliegen alle Einkaufstüten bzw. Shopper dieser Regelung?
08.01.2018
 

 
 
 

Wie lange braucht es, bis Bioplastik abgebaut ist?
08.01.2018
 

 
 
 
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