21/09/2026
Rechtsberatung für Auslandsgeschäfte: Bis zu 5.000 Euro Förderung sichern
Gefördert werden unter anderem:
• Erstellung oder Anpassung internationaler Kauf-, Vertriebs-, Agentur-, Lizenz- oder Franchiseverträge für Märkte außerhalb Italiens
• Ausarbeitung internationaler AGB sowie Verschwiegenheitsvereinbarungen (NDA)
• Beratungen zur technischen Exportabwicklung, etwa in den Bereichen Zoll, Steuerrecht, Transport, Logistik, Versicherung oder Zahlungsverkehr
• Rechtsberatungen zu den gesetzlichen Anforderungen für den Onlinehandel in bestimmten Auslandsmärkten außerhalb Italiens
Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick:
• Förderhöhe: 40 % der Kosten, max. Höhe der Förderung 5.000 Euro
• Mindestausgaben: 2.000 Euro
• Fördertopf: 90.000 Euro
• Zielgruppe: Südtiroler Klein-, Kleinst- und Mittelunternehmen aller Sektoren, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen, mit Geschäftssitz in Südtirol
• Antragstellung: 7. September 2026 (14 Uhr) bis 26. Februar 2027 (12 Uhr) über die Plattform RESTART
Tipp: Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge bearbeitet. Wer die Förderung nutzen möchte, sollte daher frühzeitig einreichen.
Wir begleiten Sie gerne bei der Antragstellung und prüfen gemeinsam mit Ihnen die Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben.

