07/08/2024

Reform der Steuerstrafen, neuer “ravvedimento operoso”

Das Dekret zur Reform der Steuerstrafen sieht einige Änderungen bei der freiwilligen Steueramnestie, sogenannter „ravvedimento operoso“, ab dem 1. September 2024 vor. Die wichtigsten Änderungen betreffen:
  • Die Kürzung auf 1/7 der Sanktionen erstreckt sich auf den sogenannten „ravvedimento“, welcher nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Erklärung betreffend jene Zeiträume, welche sich auf einen späteren Zeitraum der Begebung des Fehlers erfolgen;
  • Die Herabsetzung der Sanktionen auf 1/6, 1/5 und 1/4 agiert auf Basis des Fortganges des Bewertungsverfahrens, in Übereinstimmung mit der Einführung des neuen präventiven kontradiktorischen Verfahrens;
  • Bei Feststellungsverstößen gilt die gesetzliche Kumulierung, jedoch beschränkt auf die einzelne Steuer und den einzelnen Steuerzeitraum.
  • Für unterlassene oder verspätete Zahlungen wird eine Strafe in Höhe von 25 % anstelle von 30 % erhoben.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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