24/08/2023

SOA-Zertifizierungspflicht für Arbeiten über 516.000 Euro

Nach einer 6-monatigen Übergangszeit, tretet ab 1. Juli 2023 die SOA-Zertifizierungspflicht in Kraft.
Die Verpflichtung betrifft private Bauarbeiten im Wert von über Euro 516.000, welche sich auf den Superbonus beziehen bzw. jene bei denen die Möglichkeit besteht, das Steuerguthaben abzutreten oder als Rabatt in der Rechnung auszuweisen.

Betroffene Unternehmen (auch bei Unterwerkverträge) müssen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung im Besitz der SOA-Zertifizierung sein.

Man weist darauf hin, dass die SOA-Zertifizierung schon für Arbeiten über Euro 150.000 vorgeschrieben ist, welche von der privatrechtlichen Einrichtung ANAC ausgestellt wird. Die neue Verpflichtung sollte verhindern, dass aufwändigere (und daher komplexere) Arbeiten an Unternehmen mit unzureichenden technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen und Kapazitäten vergeben werden. Bis zum 30. Juni 2023 hatten Unternehmen, welche nicht im Besitz einer SOA-Zertifizierung waren, die Möglichkeit bei Unterzeichnung eines Vertrags (oder Unterwerkvertrages), auch nur einen Antrag zur bescheinigen an eine Körperschaft, wie im Artikel 84 des Gesetzesdekrets Nr. 50 vom 18. April 2016, gestellt zu haben
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

10/09/2024

Tourismus: CIN jetzt auch in Südtirol beantragen

Ab 7. August nimmt die Autonome Provinz Bozen an der Testphase der nationalen Datenbank für Unterkunftseinrichtungen und Immobilien für Kurzzeitvermietung oder touristische Zwecke teil. Über die Plattform der Website des Ministeriums ist es möglich, ...
 
 

04/09/2024

Die Steuernews von "Omnibus"

Das als "Omnibus" bekannte Gesetzesdekret (Nr. 113/2024) führt für das Jahr 2024 eine Reihe von wichtigen Neuerungen im Steuerbereich ein. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuigkeiten, die die Unternehmen betreffen.
 
 

02/09/2024

Steuerfälligkeiten im September

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 

27/08/2024

Vereinfachungen - Veröffentlichung von Beiträgen und erhaltene Auszahlungen

Die Vorschriften über die Transparenz der öffentlichen Ausgaben sehen vor, dass die Unternehmen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die Verpflichtung zur Offenlegung der im Vorjahr erhaltenen Beiträge und öffentlichen Ausgaben erfüllen müssen.
 
 
 
Kontaktiere uns