05/08/2024

Steuererklärung 2024, Termine für Mehrwertsteuerpflichtige

Neu festgelegt wurden die Fristen für Mehrwertsteuerpflichtige betreffend die Ratenzahlung des Restbetrages und der ersten Rate der Steuern, welche sich aus dem Steuererklärungsmodell 2024 ergeben. Nach dem neuen Zeitplan können diese ab dem ersten Fälligkeitsdatum (31.07.) oder ab dem zweiten (30.08.) mit einem Aufschlag von 0,4 % gezahlt werden.


Rate  Einzahlung Rate Einzahlung mit Aufschlag (+0,4%)
1 31. Juli 1 30. August
2 20. August 2 16. September
3 16. September 3 16. Oktober
4 16. Oktober 4 18. November
5 18. November 5 16. Dezember
6 16. Dezember    

 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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