02/09/2024

Steuerfälligkeiten im September

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit bestehenden Steuerguthaben vorgenommen werden.

Einzahlung Inhaber einer MwSt.-Position Steuerzahler ohne MwSt.-Position
F24 ohne Verrechnung mit Guthaben Entratel / Fisconline, home banking in Papierform, home banking oder Entratel / Fisconline
F24 mit Verrechnung Guthaben oder F24 mit Saldo Null Entratel / Fisconline Entratel / Fisconline

 

16. September

  • Monatliche MwSt.-Schuld: Einzahlung der MwSt.-Schuld des Vormonats, Abgabenkodex 6008
  • Quellensteuern auf lohnabhängige Arbeit/freiberufliche Leistungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern, Abgabenkodex 1001 für lohnabhängige Arbeit und gleichgestellte Einkünfte, Abgabenkodex 1040 für Einkünfte aus freiberuflichen Leistungen
  • Von Kondominien einbehaltene Quellensteuern: Einzahlung der im Vormonat durch Kondominien als Akonto einbehaltenen Quellensteuern (4%), Abgabenkodex 1019 für IRPEF, Abgabenkodex 1020 für IRES
  • Quellensteuereinbehalte für Kurzzeitvermietungen: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern (21%) durch Immobilienvermittler und Betreiber von online Plattformen für Kurzzeitvermietungen, Abgabenkodex 1919
  • Andere Quellensteuereinbehalte: Einzahlung der im Vormonat einbehaltenen Quellensteuern auf Kommissionen, Agentur-, Vermittlungs- und Handelsagentenleistungen, Abgabenkodex 1040
  • NISF-Beiträge für lohnabhängig Beschäftigte: Einzahlung der Sozialabgaben für lohnabhängig Beschäftigte, auf die im Vormonat angereiften Löhne und Gehälter, Abgabenkodex DM10
  • NISF-Sonderverwaltung: Einzahlung der Beiträge i.H.v. 24% - 26,07% - 33,72% - 35,03% durch die Auftraggeber, auf die im Vormonat an Tür an Tür-Verkäufer und gelegentliche Freiberufler ausgezahlten Entgelte (bei Entgelten von mehr als € 5.000)

25. September
 
  • INTRASTAT: Abgabe der zusammenfassenden Meldung für Subjekte mit monatlicher Meldepflicht

30. September

  • UNIEMENS: Telematische Meldung der erhaltenen Vergütungen und Beiträge des Vormonats
  • Einheitsbuch: Registrierung der Einträge des Vormonats
  • Modell 730: Abgabefrist des Modells 730/2024
  • Stempelsteuer elektronische Rechnungen: Zahlung der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen für das 2. Trimester, falls die zu zahlende Steuer größer oder gleich Euro 5.000 ist, kumuliert mit der Stempelsteuer auf elektronische Rechnungen für das 1. Trimester, wenn die Stempelsteuer weniger als Euro 5.000 betrug
  • Meldung der periodischen MwSt-Abrechnungen: Telematische Übermittlung der zusammenfassenden Buchhaltungsdaten der periodischen Mehrwert-steuerabrechnungen für das 2. Trimester
  • EU-Mehrwertsteuererstattung: Telematische Übermittlung des Antrags auf Rückerstattung der in einem anderen EU-Land gezahlten Mehrwertsteuer für das Jahr 2023 von ansässigen Wirtschaftsbeteiligten
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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