08/05/2023

Steuerzahlkarten "rottamazione-quater" verlängert

Die Frist für die Einreichung des Antrags auf Teilnahme an der so genannten begünstigten Abfindung von Steuerzahlkarten ("Rottamazione-Quater") wurde offiziell bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Betroffen davon sind alle Steuerzahlkarten, welche der Agentur der Einnahmen Riscossione, im Zeitraum 1. Januar 2000 bis 30. Juni 2022, zugestellt wurden.

Infolgedessen wurde auch die Frist, bis zu welcher die Agenzia delle Entrate Riscossione die Beträge mitteilt, die für den Abschluss der begünstigten Abfindung fällig sind, auf den 30. September verlängert. Die Frist für die Zahlung der entsprechenden Beträge wurde auf den 31. Oktober 2023 aufgeschoben.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

10/10/2024

Biennales Vergleichsverfahren: Voraussetzungen, Ausschlussgründe und Beendigung/Verfall

In Anbetracht der Frist für einen möglichen Beitritt zum biennalen Vergleichsverfahren, kurz CPB für Concordato preventivo biennale, (31. Oktober 2024) ist es wichtig, auch nach den kürzlich eingeführten Änderungen, die Voraussetzungen für den ...
 
 

09/10/2024

Biennales Vergleichsverfahren, ein Beispiel für die Bewertung des Steuervorschlags

Das biennale Vergleichsverfahren (CPB für Concordato preventivo biennale) ist besonders vorteilhaft, wenn die tatsächlich erzielten Einkommen (Steuerjahre 2024 und 2025) höher sind als jene die von den Steuerbehörden vorgeschlagen werden. Diese ...
 
 

04/10/2024

Bauwesen: So beantragen Sie das “DURF”

Für Unternehmen, die eine Kreditkarte für das Baugewerbe beantragen möchten, ist es außerdem erforderlich, das so genannte "DURF", das Dokument für die steuerliche Ordnungsmäßigkeit, zu beantragen. Es gibt folgende Möglichkeiten, dieses Dokument zu ...
 
 

02/10/2024

Steuerfälligkeiten im Oktober

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 
 
Kontaktiere uns