10/09/2024

Tourismus: CIN jetzt auch in Südtirol beantragen

Ab 7. August nimmt die Autonome Provinz Bozen an der Testphase der nationalen Datenbank für Unterkunftseinrichtungen und Immobilien für Kurzzeitvermietung oder touristische Zwecke teil. Über die Plattform der Website des Ministeriums ist es möglich, den nationalen Identifizierungscode (CIN) anzufordern, der gemäß Artikel 13-ter des Gesetzes Nr. 145/2023 für die Veröffentlichung von Anzeigen und für die Außenwerbung von Strukturen und Gebäuden zu verwenden ist: Durch das Einloggen über die digitale Identität können die Eigentümer in die Daten ihrer Strukturen, welche mit ihrer Steuernummer verbunden sind, einsehen fehlende Informationen ergänzen, Änderungen melden und den CIN erhalten.

Während der experimentellen Anlaufphase sind keine Sanktionen vorgesehen und es besteht die Möglichkeit für jene Bürger, welche dies wünschen, schon vorab ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit den nationalen Identifizierungscode (CIN) rechtzeitig nachzukommen.

Die in Artikel 13-ter des Gesetzesdekrets Nr. 145/2023 enthaltenen Bestimmungen gelten nämlich erst ab dem sechzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt, welche voraussichtlich spätestens am 1. September 2024 erfolgen wird.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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