27/08/2024

Vereinfachungen - Veröffentlichung von Beiträgen und erhaltene Auszahlungen

Die Vorschriften über die Transparenz der öffentlichen Ausgaben sehen vor, dass die Unternehmen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die Verpflichtung zur Offenlegung der im Vorjahr erhaltenen Beiträge und öffentlichen Ausgaben erfüllen müssen.

Die Informationen müssen in Bezug auf den Nutzen gegeben werden:
  • Die im vorangegangenen Haushaltsjahr nach dem Kassenprinzip ausgezahlt wurden;
  • Die in dem betreffenden Haushaltsjahr einen Gesamtbetrag von Euro 10.000 oder mehr erreichen. Diese Obergrenze ist in einem kumulativen Sinne zu verstehen, d.h. sie bezieht sich nicht auf einzelne Auszahlungen.

Die Meldepflicht besteht nicht für staatliche Beihilfen oder De-minimis-Beihilfen, die im nationalen Register für staatliche Beihilfen (RNA) enthalten sind. Die Anwendbarkeit des Ausschlusses ist nicht mehr an die Bedingung geknüpft, dass das Vorhandensein der Beihilfe im RNA im Anhang des Jahresabschlusses (oder auf der Website/dem Portal) erwähnt wird. Da der Gesetzgeber kein konkretes Anfangsdatum vorgesehen hat, wird davon ausgegangen, dass die Neuerung bereits auf Auszahlungen im Jahr 2023 angewandt werden können.

Folgende Beihilfen sind von der Verpflichtung zur Transparenz ausgenommen:
  • Allgemeiner Art (z. B. Erleichterungen oder anerkannte Beiträge, welche allen Personen gewährt werden, die bestimmte Bedingungen erfüllen);
  • Welche eine Gegenleistung für eine erbrachte Dienstleistung, ein Entgelt für einen erhaltenen Auftrag oder eine Entschädigung darstellen.
In der nachstehenden Tabelle sind die Informationspflichten und -modalitäten zusammengefasst:

Prüfung auf öffentliche Zuschüsse/Beiträge, die nicht allgemeiner Natur sind und insgesamt mehr als Euro 10.000 betragen. Die identifizierten Beiträge sind im nationalen Register für staatliche Beihilfen vorhanden?
JA  
NEIN
Die Verpflichtung zur Veröffentlichung besteht nicht  
Die Verpflichtung zur Veröffentlichung besteht
Kapitalgesellschaften Ordentliche/Konsolidierte
Bilanz
Anhang
  Bilanz in verkürzter Form/micro Anhang
oder
Website oder Portal eines Fachverbands
Andere Subjekte Website oder Portal eines Fachverbands

Der hds bietet den hds-Mitgliedern die Möglichkeit, die jährlichen Beiträge auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen.

Möchten auch Sie Ihre Beiträge auf der hds-Webseite veröffentlichen?

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und schicken Sie es an pr@hds-bz.it. Für Fragen zum Ausfüllen des Formulars können Sie sich an Ihren Bezirksleiter wenden.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

05/12/2024

Jahresendüberprüfung für Steuerpflichtige mit Pauschalbesteuerung (forfettario)

In den letzten Monaten des Jahres sollten Steuerpflichtige die das Pauschalsystem anwenden, die Höhe ihrer erzielten Einnahmen und Erträge überwachen. Wenn das Einkommen das Limit von 85.000 Euro überschreitet (bis zum Schwellenwert von 100.000 ...
 
 

04/12/2024

Biennales Vergleichsverfahren: Frist zur Teilnahme verlängert

Die Frist zur Teilnahme am biennalen Vergleichsverfahren (CPB) 2024–2025 wurde für Steuerpflichtige, welche der ISA unterliegen, verlängert. Bis zum neuen Fristtermin, dem 12. Dezember 2024, kann eine ergänzende Steuererklärung 2024 (modello Redditi ...
 
 

03/12/2024

Steuerfälligkeiten im Dezember

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 

26/11/2024

INPS, ab September neue reduzierte Strafen

Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung von Beiträgen oder Prämien beträgt die zivilrechtliche Strafe 9,15 % pro Jahr (Zinssatz von 3,65 % plus 5,5 Punkte). Ab dem 1. September 2024, wenn der Steuerpflichtige die Zahlung innerhalb von 120 Tagen ...
 
 
 
Kontaktiere uns