30/03/2023

Werbebonus, Vormerkungen im März fällig

Die "Reservierungsfrist" für die Erleichterung von Werbeinvestitionen in Zeitschriften und Zeitungen läuft im Jahr 2023 ab. Unternehmen, Selbständige und nicht gewerbliche Einrichtungen können den Antrag noch bis zum 31. März 2023 über die telematischen Dienste der Agentur der Einnahmen oder über einen zugelassenen Steuerberater stellen.

Ab 2023 wird wieder die "ursprüngliche" Regelung eingeführt, die eine Mindest-Steigerung von 1% der getätigten Investitionen im Vergleich zum Vorjahr vorsieht. Außerdem
  • ist der Bonus einmalig und in Höhe von 75% des Wertzuwachses;
  • gilt er nur für Investitionen in Werbung in Tageszeitungen oder Zeitschriften von Print-/Online-Medien, also nicht mehr für Investitionen in TV- und analogen oder digitalen Radiowerbung.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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