25/09/2026

Zeitungskioske und Verkaufsstellen: Bonus Edicola 2026 bestätigt und deutlich verbessert

Zeitungskioske sind ein wichtiger Pfeiler der lokalen Informationsversorgung und des Medienpluralismus. Die Entscheidung der Regierung, die Fördermaßnahmen auch für 2026 fortzuführen und auszubauen, ist daher ein positives Signal für die gesamte Branche. Die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen haben dazu beigetragen, die Schließungsquote der Zeitungskioske zu senken und das Vertriebsnetz zu stabilisieren. Die nun bestätigten Förderungen sollen diesen Weg fortsetzen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessern. Denn Investitionen in den Pressevertrieb bedeuten zugleich Investitionen in Informationsvielfalt, kulturelle Entwicklung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Mit dem Dekret des Ministerpräsidenten vom 30. Juli 2026, das am 23. September 2026 veröffentlicht wurde, wurden die Unterstützungsmaßnahmen für den Pressevertrieb festgelegt. Für Zeitungskioske und Verkaufsstellen bringt das Dekret mehrere Verbesserungen: Das Förderbudget in Höhe von 10 Millionen Euro wurde bestätigt, der Fördersatz von bisher 60 % auf 80 % erhöht und der maximale Förderbetrag auf 4.500 Euro angehoben. Gleichzeitig wurde der Kreis der förderfähigen Ausgaben erweitert.

Zeitungskioske, deren Haupttätigkeit im Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften besteht, können für die im Jahr 2025 getragenen Ausgaben einen Zuschuss in Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 Euro erhalten. Förderfähig sind unter anderem Mietkosten, Strom-, Telefon- und Internetgebühren, kommunale Abgaben wie IMU, TARI und CUP, der Kauf oder die Miete von Registrierkassen und POS-Geräten, Investitionen in die Digitalisierung und technologische Modernisierung des Betriebs, Versicherungsprämien sowie Ausgaben für Buchhaltungs- und Steuerberatungsleistungen.

Das Dekret berücksichtigt darüber hinaus auch Verkaufsstellen, die den Presseverkauf nicht als Haupt-, sondern als Nebentätigkeit ausüben. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der Betrieb in einer Gemeinde befindet, in der kein Zeitungskiosk vorhanden ist. Auch diese Betriebe können einen Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten und maximal 4.500 Euro erhalten. Die Förderung wird dabei anteilig entsprechend dem Umsatzanteil berechnet, der aus dem Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften stammt.

Sobald die dafür vorgesehene Online-Plattform freigeschaltet ist, können Unternehmen ihre Fördergesuche einreichen. Wir stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der gesamten Antragstellung.
 
 
 
 
 
 
 
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