09/05/2023
Abschreibung „Umbauarbeiten“: Die letzten Neuigkeiten
- Es wurde die Möglichkeit eingeführt, Meldungen für die Abtretung von Steuerguthaben auch nach der ursprünglichen Frist vom 31. März 2023 an die Agentur der Einnahmen zu übermitteln.
- Hierfür wurde die Einzahlung einer begünstigten Strafe von 250 Euro (remissione in bonis) vorgesehen. Die Abtretung von Steuerguthaben ist auch möglich, wenn der Verkaufsvertrag nicht bis zum 31. März 2023 abgeschlossen wurde, jedoch nur, wenn die Abtretung an beaufsichtigte Subjekte (Banken, Finanzvermittler) erfolgt. Für Verkäufe an andere Subjekte bleibt die Möglichkeit der Abtretung des Steuerguthabens nach dem 31. März 2023 bestehen, aber nur, wenn der Abtretungsvertrag vor dem 31. März 2023 unterzeichnet wurde;
- die Möglichkeit Ausgaben für den Superbonus 110%, die im Jahr 2022 getätigt wurden, in 10 konstante Raten (anstelle von bisher 4 Raten) abzuschreiben;
- in bestimmten Fällen wurde die Möglichkeit der Option für die Abtretung und den Skonto in der Rechnung verlängert (beim Erwerb von Garagen als Zubehör zur Wohnung und bei „freien“ Umbauarbeiten).