Abfallerklärung MUD

Hilfe bei der Abwicklung der jährlichen Erklärung


Die hds Servicegenossenschaft unterstützt Sie bei der Abfassung der MUD-Erklärung. Unternehmen, die gefährliche Sonderabfälle erzeugen, müssen jährlich bis 30. April die Abfallerklärung MUD einreichen. Die Pflicht dazu besteht für Betriebe, die Abfälle professionell verwerten oder beseitigen und sie gewerbsmäßig sammeln und befördern; ebenso für Händler und Vermittler von Abfällen sowie Unternehmen und Körperschaften, die gefährliche Abfälle erzeugen. Jene Betriebe, die nicht mehr als 7 Abfälle erzeugen und dafür nicht mehr als 3 Frächter und Entsorger haben, können eine vereinfachte Mitteilung einreichen.



Ein Thema der Abfallwirtschaft
 
 
 
 
 
 
 
 

 
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