Allergene kennzeichnen
Was es über die EU-Regeln zu Wissen gibt
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist europaweit verpflichtend und einheitlich geregelt (Verordnung Nr. 1169/2011). Dies gilt auch für die Deklaration von Allergenen. Den betroffenen Personen wird die notwendige Sicherheit gewährleistet und bei Kunden Vertrauen durch Transparenz geschaffen.
Kein Essen ohne Warnung
Die EU hat 14 Lebensmittelallergene aufgelistet, die dem Konsumenten mitgeteilt werden müssen. Auch Gastbetriebe, Eisdielen, Bäckereien und andere Anbieter loser Waren müssen ihre Lebensmittel für Allergiker kennzeichnen. Bei jeder Speise und jedem Getränk müssen künftig auch die enthaltenen Allergene angegeben werden. Wie die Allergene mitgeteilt werden, obliegt jedem Unternehmer selbst. Die Informationen können in den Menüs, Speisen- und Getränkekarten, in eigenen Registern, auf Schildern oder auch digital mitgeteilt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Informationen für den Endverbraucher gut sichtbar und leicht zugänglich sind. Bei vorverpackten Lebensmitteln müssen die Allergene auf der Verpackung gekennzeichnet und durch eine andere Schrift oder Farbe hervorgehoben werden. Für den offenen Verkauf von Konditoreiwaren, Backwaren und Speiseeis kann eine Einheitstabelle (cartello unico) verwendet werden.
Sanktionen vorgesehen
Bei keiner oder falscher Kennzeichnung haftet der verantwortliche Unternehmer. Die NAS (Nucleo Antisofisticazione e Sanità) und die zuständigen Hygieneinspektoren können seit 1. September 2016 Kontrollen in ganz Südtirol durchführen und Sanktionen vorsehen. Die hds Servicegenossenschaft empfielt den betroffenen Betrieben, die Kennzeichnung der Allergene gesetzeskonform umzusetzen.
Richtig kennzeichnen, Mitarbeiter schulen
Um den Gästen die bestmögliche Dienstleistung zu bieten, muss das Personal über die Dokumentation der Allergene in Kenntnis gesetzt werden. Im Betrieb muss eine Ansprechperson ernannt werden, an die sich betroffene Personen wenden können. Alle Mitarbeiter in Service und Küche müssen über die Allergenkennzeichnung informiert und geschult werden. Die hds Servicegenossenschaft unterstützt Sie dabei und organisiert Schulungen zum Thema. Die Schulung kann auch im Betrieb, vom Unternehmer selbst oder dem verantwortlichen Koch, gehalten werden. Durch ein unterschriebenes Dokument kann die Schulung nachgewiesen werden.
Um die Arbeit im Betrieb zu vereinfachen, hat das Berater-Team außerdem ein Informationsblatt erarbeitet. Hier kann der Name der Speise eingetragen und ein Kreuz unter den jeweiligen Allergenen gemacht werden. Die hds Servicegenossenschaft unterstützt Sie bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Deklarierung und gibt Tipps und Hinweise bei einer individuellen Beratung vor Ort.
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist europaweit verpflichtend und einheitlich geregelt (Verordnung Nr. 1169/2011). Dies gilt auch für die Deklaration von Allergenen. Den betroffenen Personen wird die notwendige Sicherheit gewährleistet und bei Kunden Vertrauen durch Transparenz geschaffen.
Kein Essen ohne Warnung
Die EU hat 14 Lebensmittelallergene aufgelistet, die dem Konsumenten mitgeteilt werden müssen. Auch Gastbetriebe, Eisdielen, Bäckereien und andere Anbieter loser Waren müssen ihre Lebensmittel für Allergiker kennzeichnen. Bei jeder Speise und jedem Getränk müssen künftig auch die enthaltenen Allergene angegeben werden. Wie die Allergene mitgeteilt werden, obliegt jedem Unternehmer selbst. Die Informationen können in den Menüs, Speisen- und Getränkekarten, in eigenen Registern, auf Schildern oder auch digital mitgeteilt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Informationen für den Endverbraucher gut sichtbar und leicht zugänglich sind. Bei vorverpackten Lebensmitteln müssen die Allergene auf der Verpackung gekennzeichnet und durch eine andere Schrift oder Farbe hervorgehoben werden. Für den offenen Verkauf von Konditoreiwaren, Backwaren und Speiseeis kann eine Einheitstabelle (cartello unico) verwendet werden.
Sanktionen vorgesehen
Bei keiner oder falscher Kennzeichnung haftet der verantwortliche Unternehmer. Die NAS (Nucleo Antisofisticazione e Sanità) und die zuständigen Hygieneinspektoren können seit 1. September 2016 Kontrollen in ganz Südtirol durchführen und Sanktionen vorsehen. Die hds Servicegenossenschaft empfielt den betroffenen Betrieben, die Kennzeichnung der Allergene gesetzeskonform umzusetzen.
Richtig kennzeichnen, Mitarbeiter schulen
Um den Gästen die bestmögliche Dienstleistung zu bieten, muss das Personal über die Dokumentation der Allergene in Kenntnis gesetzt werden. Im Betrieb muss eine Ansprechperson ernannt werden, an die sich betroffene Personen wenden können. Alle Mitarbeiter in Service und Küche müssen über die Allergenkennzeichnung informiert und geschult werden. Die hds Servicegenossenschaft unterstützt Sie dabei und organisiert Schulungen zum Thema. Die Schulung kann auch im Betrieb, vom Unternehmer selbst oder dem verantwortlichen Koch, gehalten werden. Durch ein unterschriebenes Dokument kann die Schulung nachgewiesen werden.
Um die Arbeit im Betrieb zu vereinfachen, hat das Berater-Team außerdem ein Informationsblatt erarbeitet. Hier kann der Name der Speise eingetragen und ein Kreuz unter den jeweiligen Allergenen gemacht werden. Die hds Servicegenossenschaft unterstützt Sie bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Deklarierung und gibt Tipps und Hinweise bei einer individuellen Beratung vor Ort.
Ein Thema der Hygiene