07/08/2023

“Flat-tax incrementale”: Klarstellungen

Die Agentur der Einnahmen stellt die ersten Klarstellungen bezüglich der sogenannten „Flat-tax incrementale“ in Höhe von 15%, eingeführt durch das Haushaltsgesetz 2023, dar. Für die Anwendung dieser Steuervergünstigungen, weisen wir darauf hin, Folgendes zu beachten:
  • Die Maßnahmen können von natürlichen Personen, welche eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, einschließlich Familienbetriebe, welche nicht in Form einer Gesellschaft geführt werden, oder auch von Freiberufler angewandt werden;
  • Ausgeschlossen sind Einkünfte von Personen- und Kapitalgesellschaften, welche die Transparenzbesteuerung anwenden, sowie Einkünfte durch die Ausübung von Kunst und Berufen in assoziierter Form;
  • Ausgeschlossen sind auch jene die das Pauschalsystems „regime forteffario“ im Jahr 2023 anwenden;
  • Die Steuervergünstigung kann für jene Einkünfte angewandt werden, welche in der Steuererklärung (zum Netto von etwaiger Verluste) in den Feldern RE, RF, RG und LM angegeben sind (die Anwendung des Pauschalsystems „regime forteffario“ im Triennium 2020-2022 hat daher keine Ausschlusswirkung);
  • Auch für jene Personen, welche ihre Tätigkeit während des Trienniums (2020-2022) aufgenommen haben, können die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen, sofern die Tätigkeit mindestens ein ganzes Jahr lang ausgeübt wurde; für Zeiträume, in denen die Tätigkeit nur für einen Bruchteil eines Jahres ausgeübt wurde, muss das Einkommen angepasst werden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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