15/01/2024

Anpassung der Satzungen für ASD und SSD

Es wurde eine weitere Verlängerung der Frist vom 31. Dezember 2023 auf den 30. Juni 2024 vorgesehen, um die Satzungen von Amateursportvereinen und -gesellschaften (ASD und SSD) an die Bestimmungen des Legislativdekretes Nr. 36/2021 (DLgs "Riforma dello sport") anzupassen. Die Frist betrifft auch die Befreiung von der Registersteuer für die Registrierung der Änderungen im Zusammenhang mit der Anpassung.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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