09/02/2022

Batterien und Akkumulatoren bis 31. März melden

Importierte sowie hergestellte Batterien und Akkumulatoren, die im Jahr 2021 verkauft wurden, müssen bis zum 31. März 2022 dem Umweltministerium gemeldet werden. Die im Jänner an das Konsortium und im März an das Umweltministerium gemeldeten Mengen müssen dabei übereinstimmen.

Die Meldung erfolgt auf www.registropile.it. Bei der Registrierung wird die digitale Unterschrift benötigt.
Unternehmen, die in der Vergangenheit Batterien oder Akkumulatoren importiert haben und dies nun nicht mehr tun, müssen eine „0 kg“-Erklärung abgeben.

Die Experten in der hds Servicegenossenschaft helfen Ihnen gerne bei der Abfassung der Jahresmeldung.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Heinz Neuhauser

Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene
Bereichsleiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 519
E-Mail:
 
 
 
 
 

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