18/01/2024

Betriebliche Investitionen: Beiträge für Kleinunternehmen innerhalb April beantragen

Südtirol stellt 2024 Förderungen von 3 Mio. Euro für Klein- und Kleinstunternehmen in Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen bereit. Davon sind 500.000 Euro speziell für Handel und Dienstleistungen vorgesehen. Anträge können vor Investitionsbeginn bis 30. April 2024 online über myCivis mit SPID eingereicht werden. Beratungen zur Förderungsbeantragung bietet bei Bedarf der Bereich Betriebsberatung.

Der Wettbewerb sieht eine Förderung im Ausmaß von 20 Prozent für Investitionen in bewegliche Güter vor, die zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte, zur Erweiterung einer bestehenden Betriebstätte, zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue zusätzliche Produkte oder zu einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte getätigt werden.

Gefördert werden die im Jahr 2024 getätigten Investitionen in Einrichtungen, Hardware, Software, Maschinen, Arbeitsfahrzeuge, Geräte, Sonderfahrzeuge, Fahrzeuge zur Personenbeförderung sofern sie von Handelsagenten, Vertretern oder Taxi- und Mietwagenunternehmern angeschafft werden. Gefördert werden auch Fahrzeuge für den Warentransport, welche von Unternehmen angekauft werden, die Handel auf öffentlichen Flächen ausüben oder Lebensmittel und Getränke für den Automatenverkauf verteilen.

Zulässig sind Investitionen zwischen mindestens 15.000 und höchstens 500.000 Euro.

Die Bewertung des Antrages erfolgt mittels Punktesystem mit einer maximalen Zuweisung von 120 Punkten mittels
Angabe folgender Schwerpunkte: 30 Punkte
  • Frauenunternehmen oder „neues Unternehmen“
  • Nachhaltigkeit:
  • bestehender Lehrvertrag
  • Einzelhandelstätigkeit mit festem Standort in Vierteln oder peripheren Zonen, die keine historischen oder städtischen Zentren umfassen, von Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern umfassen oder Handelsbetriebe, die einen „Nahversorgungsdienst“ ausüben

15 Punkte
  • Strukturschwäche
  • Nutzung bestehender Baukubatur
  • Förderungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte genehmigt in den letzten fünf Jahren
  • Zertifizierung „audit familieundberuf“ oder Zertifizierung Geschlechtergleichheit UNI PdR 125:2022

10 Punkte
  • ISO-Zertifizierung, SOA-Zertifizierung oder andere Qualitätszertifizierung, die sich auf den Produktionsprozess bezieht,
  • formalisierte Kooperation mit anderen Unternehmen (registrierter Kooperationsvertrag, Netzverträge),
  • Legalitätsrating, Südtirol Rating - Stufe A, B oder C, und gleichwertige,
  • Meister- und Handelsfachwirt-Diplom oder Diplom eines mindestens dreijährigen Universitäts- oder Fachhochschulstudiums,
  • Maßnahmen zur Abfallvermeidung:


0 Punkte
  • Investitionsvorhaben von Unternehmen, denen Beihilfen gemäß Beschlüssen der Landesregierung Nr. 224 vom 14. März 2023 und Nr. 154 vom 8. März 2022 gewährt wurden.

Nach Bewertung der Anträge wird eine Rangordnung erstellt. Die Investitionsvorhaben werden in der Reihenfolge der Rangordnung so lange gefördert, bis die zur Verfügung stehenden Finanzmittel erschöpft sind.

Weitere Informationen finden sich unter: civis.bz.it
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Florian Gasteiger

Betriebsberatung
Mitarbeiter
Sitz: Bozen
 
T: +39 0471 310 452
E-Mail:
 
 
 
 
 

Sylvia Schwienbacher

Betriebsberatung
Mitarbeiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 460
E-Mail:
 
 
 
 
 

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