13/07/2023

Bonus Energie 2022, „remissione in bonis“ für versäumte Mitteilung möglich

Die Agentur der Einnahmen hat klargestellt, dass für Energieguthaben 2022, bei denen die Einreichung der entsprechenden Mitteilung versäumt wurde, die so genannte " remissione in bonis" in Anspruch genommen werden kann. Es wird daran erinnert, dass die Begünstigten der Energie- und Gassteuerguthaben, die im dritten Quartal 2022 und in den Monaten Oktober, November und Dezember 2022 entstanden sind, die entsprechende Mitteilung bis zum 16. März 2023 an die Agentur der Einnahmen einreichen mussten, um diese Guthaben verrechnen zu können.

Die Agentur der Einnahmen ist der Ansicht, dass das Versäumnis des Antragstellers mit der sogenannten „remissione in bonis“ aufgehoben werden kann, da es sich um einen reinen Formfehler handelt. In diesem Fall kann der Antragsteller, wenn er die grundsätzlichen Voraussetzungen der Anforderungen erfüllt:
  • die Mitteilung innerhalb der Frist für die Einreichung der Steuererklärung nachreichen;
  • eine Strafe von Euro 250 einzahlen.

Steuerguthaben, die sich auf das dritte und vierte Quartal 2022 beziehen, können nur bis zum 30. September 2023 verrechnet werden; die sogenannte „remissione in bonis“ muss notwendigerweise vor der Verrechnung des Guthabens erfolgen und kann nicht nach dieser Frist eingereicht werden.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

12/09/2024

Neuer Dienst „I24“ für F24-Modelle mit künftigen Fristen

Mit dem neuen Dienst I24 ist es möglich über die telematischen Dienste der Agentur der Einnahmen alle F24-Modelle betreffend wiederkehrenden, ratenweisen und im Voraus festgelegten Zahlungsbeträge, die mit F24 zu leisten sind, in einer einzigen ...
 
 

10/09/2024

Tourismus: CIN jetzt auch in Südtirol beantragen

Ab 7. August nimmt die Autonome Provinz Bozen an der Testphase der nationalen Datenbank für Unterkunftseinrichtungen und Immobilien für Kurzzeitvermietung oder touristische Zwecke teil. Über die Plattform der Website des Ministeriums ist es möglich, ...
 
 

04/09/2024

Die Steuernews von "Omnibus"

Das als "Omnibus" bekannte Gesetzesdekret (Nr. 113/2024) führt für das Jahr 2024 eine Reihe von wichtigen Neuerungen im Steuerbereich ein. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuigkeiten, die die Unternehmen betreffen.
 
 

02/09/2024

Steuerfälligkeiten im September

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 
 
Kontaktiere uns