13/07/2023

Bonus Energie 2022, „remissione in bonis“ für versäumte Mitteilung möglich

Die Agentur der Einnahmen hat klargestellt, dass für Energieguthaben 2022, bei denen die Einreichung der entsprechenden Mitteilung versäumt wurde, die so genannte " remissione in bonis" in Anspruch genommen werden kann. Es wird daran erinnert, dass die Begünstigten der Energie- und Gassteuerguthaben, die im dritten Quartal 2022 und in den Monaten Oktober, November und Dezember 2022 entstanden sind, die entsprechende Mitteilung bis zum 16. März 2023 an die Agentur der Einnahmen einreichen mussten, um diese Guthaben verrechnen zu können.

Die Agentur der Einnahmen ist der Ansicht, dass das Versäumnis des Antragstellers mit der sogenannten „remissione in bonis“ aufgehoben werden kann, da es sich um einen reinen Formfehler handelt. In diesem Fall kann der Antragsteller, wenn er die grundsätzlichen Voraussetzungen der Anforderungen erfüllt:
  • die Mitteilung innerhalb der Frist für die Einreichung der Steuererklärung nachreichen;
  • eine Strafe von Euro 250 einzahlen.

Steuerguthaben, die sich auf das dritte und vierte Quartal 2022 beziehen, können nur bis zum 30. September 2023 verrechnet werden; die sogenannte „remissione in bonis“ muss notwendigerweise vor der Verrechnung des Guthabens erfolgen und kann nicht nach dieser Frist eingereicht werden.
 
 
 
 
 
 
 
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