07/09/2022

Brandschutz 1/4: ab 4. Oktober neue Regeln für Betriebe

Fachbeitrag: Das Brandschutzregister

Laut einem neuen Ministerialdekret ändern sich ab dem 4. Oktober 2022 das Brandschutzmanagement am Arbeitsplatz, die Brandverhütung und der organisatorische Brandschutz für Betriebe. Die hds Servicegenossenschaft informiert in 4 wöchentlichen Fachbeiträgen über alle Neuerungen, die Südtirols Betriebe zu berücksichtigen haben, um die Regeln bis zum in Kraft treten des Gesetzes im Griff zu behalten. 

Kapitel 1/4 – Das Brandschutzregister


Das neue Gesetz sieht, vor, dass in bestimmten Fällen der Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Brandschutzplan für Notfälle auszuarbeiten. Für alle anderen Betriebe besteht eine Pflicht zur Durchführung von Organisations- und Managementmaßnahmen im Brandfall.

Brandschutzplan für Notfälle
Der neue Brandschutzplan ist für Betriebe mit folgenden Eigenschaften vorgesehen:
  • Arbeitsplatz, an dem mindestens 10 Arbeitnehmer anwesend sind,
  • öffentlich zugänglicher Arbeitsplatz, an dem unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten mehr als 50 Personen gleichzeitig anwesend sind,
  • Arbeitsplatz, an dem die in Anhang 1 des Präsidialdekrets 151/2011 aufgeführten Tätigkeiten durchgeführt werden, vorbehaltlich der Brandschutzbesuche und -kontrollen.

Organisations- und Managementmaßnahmen im Brandfall
Für Betriebe, die nicht unter die oben aufgeführten Fälle fallen, besteht eine Pflicht zur Durchführung von Organisations- und Managementmaßnahmen im Brandfall. Diese Maßnahmen werden im Dokument zur Risikobewertung oder in einem eigenen Dokument erfasst.

Das Brandschutzregister
Das neue Gesetzt führt eine neue technische Vorschrift (UNI 9994:2013) ein: Tragbare Feuerlöschgeräte und Feuerlöscher sind in ein spezielles unterzeichnetes Register einzutragen. Dieses ist von der verantwortlichen Person zu erstellen und ständig zu aktualisieren.

Das neue Brandschutzregister muss im Betrieb aufliegen und den zuständigen Behörden bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Die Vorschrift gilt auch für kleine Betriebe, nicht nur für jene, die dem Brandschutz unterliegen. Das Brandschutzregister muss nämlich auch dem Wartungstechniker zur Verfügung stehen.

Inhalte des Brandschutzregisters
  • Kontrollen
  • Überprüfungen
  • Wartungseingriffe an Systemen, Geräten, Ausrüstungen
  • andere ergriffene Brandschutzmaßnahmen
  • Informations-, Bildungs- und Ausbildungstätigkeiten
  • Evakuierungsübungen
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Heinz Neuhauser

Arbeitssicherheit, Umwelt und Hygiene
Bereichsleiter
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 519
E-Mail:
 
 
 
 
 

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