03/01/2024

Das Haushaltsgesetz 2024

Die wichtigsten Neuerungen im Bereich Arbeit und Sozialgesetzgebung

Im Bereich Arbeit und Sozialgesetzgebung gibt es so einige Neuigkeiten, die das Haushaltsgesetz 2024 einführt. Die Bestimmungen sind mit 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Hier eine kurze Übersicht der wichtigsten Neuerungen:

  • Einkommensabhängige Senkung der INPS- Beiträge für Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von bis zu 35.000 Euro bis 2024 (6% und 7%)
  • die Anhebung der Freigrenze für Lohnebenleistungen (Fringe Benefits) für das Jahr 2024 von 258,23 Euro auf 2.000 Euro für lohnabhängige Arbeitnehmer mit Kindern und auf 1.000 Euro für andere Arbeitnehmer;
  • die Bestätigung der Senkung des IRPEF-Ersatzsteuersatzes auf Produktivitätsprämien von 10 % auf 5 % für das Jahr 2024;
  • die Ersatzbesteuerung von Nacht- und Feiertagsüberstunden - für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2024 - für Arbeitnehmer in Gastronomiebetrieben;
  • eine Erhöhung der Vergütung eines Monats des Elternurlaubs auf 60% (für das Jahr 2024 auf 80%);
  • die Befreiung der INPS-Sozialversicherungsbeiträge, der von Müttern mit zwei oder mehr Kindern zu zahlen ist;
  • INPS-Beitragsentlastung bei der Einstellung von arbeitslosen Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind und die Leistung "Unterstützung der Autonomie" (reddito di libertà) beziehen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Lydia Salamon

Arbeitsrechtberaterin
Bereichsleiterin Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 320
E-Mail:
 
 
 
 
 

Dott.ssa Jasmin Lumetta

Recht und Gewerkschaften
Bereichsleiterin
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 422
E-Mail:
 
 
 
 
 

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