10/04/2024

Ernennung des Kontrollorganes für GmbHs mit Bilanzgenehmigung

Der Einheitstext der Unternehmenskrise, sogenannte „codice della crisi“, hat die Grenzen für die Verpflichtung zur Ernennung eines Kontrollorgans oder eines Wirtschaftsprüfers in GmbHs abgeändert; Gesellschaften mit beschränkter Haftung können entscheiden, anstelle eines Aufsichtsrates, auch einen Wirtschaftsprüfer (Revisor) zu ernennen. Dabei sind die Unterschiede zwischen dem Kontrollorgan und dem Wirtschaftsprüfer zu berücksichtigen: Der Aufsichtsrat ist ein echtes Organ der Gesellschaft, das aktiv am Leben der Gesellschaft teilnimmt, indem es an den Sitzungen des Verwaltungsrates und der Gesellschafterversammlung teilnimmt. Der Aufsichtsrat verfügt über Kontroll- und Inspektionsbefugnisse und hat die Möglichkeit Berichte und Beschwerden einzureichen; auf den Wirtschaftsprüfer hingegen können die Befugnisse des Artikels 2403 des Zivilgesetzbuches nicht ausgedehnt werden – dieser ist lediglich für die Überprüfung der Rechnungslegung zuständig.

Die Ernennung eines Wirtschaftsprüfers oder eines Kontrollorgans bei GmbHs muss bis zur Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 (d.h. im Jahr 2024) erfolgen. Die Verpflichtung besteht, wenn sich die Gesellschaft in einer der drei in Artikel 2477 des Zivilgesetzbuches vorgesehenen Situationen befindet:
  • Verpflichtung der Erstellung eines Konzernabschlusses;
  • die Kontrolle des Unternehmens, von Seiten einer Gesellschaft die zur Rechnungsprüfung verpflichtet ist;
  • Überschreitung mindestens einer der folgenden Grenzen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjah-ren:
    • Bilanzsumme: 4 Mio. Euro;
    • Umsatzerlöse aus Verkäufen und Dienstleistungen: 4 Mio. Euro;
    • Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter während des Geschäftsjahres: 20;

Zur Überprüfung der Größenordnung sind die Bilanzdaten der Jahre 2022 und 2023 heranzuziehen.
Eine Ernennung ist nicht mehr erforderlich, wenn in drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren keine der oben genannten Grenzen überschritten wird.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

10/09/2024

Tourismus: CIN jetzt auch in Südtirol beantragen

Ab 7. August nimmt die Autonome Provinz Bozen an der Testphase der nationalen Datenbank für Unterkunftseinrichtungen und Immobilien für Kurzzeitvermietung oder touristische Zwecke teil. Über die Plattform der Website des Ministeriums ist es möglich, ...
 
 

04/09/2024

Die Steuernews von "Omnibus"

Das als "Omnibus" bekannte Gesetzesdekret (Nr. 113/2024) führt für das Jahr 2024 eine Reihe von wichtigen Neuerungen im Steuerbereich ein. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuigkeiten, die die Unternehmen betreffen.
 
 

02/09/2024

Steuerfälligkeiten im September

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 

27/08/2024

Vereinfachungen - Veröffentlichung von Beiträgen und erhaltene Auszahlungen

Die Vorschriften über die Transparenz der öffentlichen Ausgaben sehen vor, dass die Unternehmen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die Verpflichtung zur Offenlegung der im Vorjahr erhaltenen Beiträge und öffentlichen Ausgaben erfüllen müssen.
 
 
 
Kontaktiere uns