24/01/2023

Forfettari: Pauschalbesteuerung und elektronische Rechnungsstellung

Die italienische Steuerbehörde hat klargestellt, dass die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Steuerpflichtige im Rahmen des Pauschalsystems „Forfettario“ am 1. Juli 2022 nur dann in Kraft getreten ist, wenn im Jahr 2021 ein Umsatz von mehr als 25.000 Euro erzielt worden ist; für alle anderen Steuerpflichtigen im Pauschalsystem tritt die Verpflichtung am 1. Januar 2024 in Kraft, unabhängig von dem im Jahr 2022 erzielten Umsatz.

Diese Klarstellung bedeutet, dass Personen, die die jährliche Umsatzgrenze von 25.000 Euro im Jahr 2021 eingehalten, aber im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023 überschritten haben, zu den "übrigen Personen" gehören, die erst ab dem 1 Januar 2024 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet sind.
 
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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