23/05/2022

Gelegentliche freiberufliche Mitarbeit, vorherige Mitteilung per E-Mail oder SMS

Die nationale Arbeitsaufsichtsbehörde hat in Bezug auf die neue obligatorische Mitteilung bei gelegentlichen freiberuflichen Mitarbeitern klargestellt, dass
  • die bisher verwendeten E-Mail-Adressen für die Mitteilungen aktiv gehalten werden, um bei eventuellen technischen Problemen des Portals (das Portal ist seit dem 28. März 2022 in Betrieb und ab 1. Mai 2022 obligatorisch) und "bei anderen Schwierigkeiten des Auftraggebers" weiterhin die Mitteilung per E-Mail versenden zu können;
  • eventuelle Überprüfungen werden vorrangig bei jenen Auftraggebern durchgeführt, die die Mitteilungen mittels E-Mail versenden und nicht das Portal verwenden.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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