13/02/2023
Genehmigung der Erklärungsmodelle 2023
- Mehrwertsteuererklärung 2023 für das Steuerjahr 2022: Die Neuerungen betreffen die Einführung eines neuen Feldes ("CS"), das Subjekten (Produzenten) gewidmet ist, die den außerordentlichen Beitrag für die "Verteuerung der Rechnungen“ bezahlt haben;
- Modell 730/2023 für das Steuerjahr 2022: vorgesehen ist die Neufestlegung der IRPEF-Steuersätze, die Einführung eines Steuerabsetzbetrages für Speichersysteme, die in erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen integriert sind, sowie ein Steuerbonus für getätigte Ausgaben für körperliche Aktivitäten, die in Folge von chronischen Krankheiten bzw. körperlichen Beeinträchtigungen notwendig geworden sind.
- Certificazione Unica 2023 und 770/2023: bis zum 16.03.2023 muss die Aushändigung an den Steuerpflichtigen und die die telematische Versendung des Modells CU erfolgen (es ist möglich, bis zum 31.10 CUs zu versenden, die nicht für die vorausgefüllte Steuererklärung benötigt werden). Zu den Neuerungen gehören: die 3.000 Euro Grenze als Freibetrag von Lohnnebenleistungen (Fringe Benefit) für Arbeitnehmer und die Änderung der Abzugsbeträge für zu Lasten lebende Familienmitglieder (ab dem 01.03.2022 wurde das einheitliche Familiengeld eingeführt).
Die Modelle samt Anleitungen finden Sie unter www.agenziaentrate.gov.it.