20/01/2023

Gesundheitsdienstleistungen an Private und vorausgefülltes Modell 730

Das Verbot für Gesundheitsdienstleister, elektronische Rechnungen für Gesundheitsdienstleistungen an natürliche Personen (Privatpersonen) auszustellen, wird ebenfalls für das Jahr 2023 verlängert; für diese Dienstleistungen müssen die Rechnungen weiterhin in Papierform ausgestellt und die Daten an das Sistema Tessera Sanitaria (STS-System) übermittelt werden.

Optiker mit dem Tätigkeitskodex (Haupt- und Nebentätigkeit) "47.78.20 - Einzelhandel mit optischen und fotografischen Geräten" sind ebenfalls verpflichtet, die Daten an das STS-System zu übermitteln. Diese neue Verpflichtung betrifft alle Daten über Gesundheitsausgaben, die natürlichen Personen ab dem 01.01.2022 getragen haben.

Diese Ausgaben müssen bis zum 31. Januar 2023 gemeldet werden, während für Ausgaben, die ab dem 1. Januar 2023 getätigt wurden, innerhalb der üblichen Fristen (monatlich bis zum Ende des Folgemonats) erfolgen müssen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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