13/06/2022

Hochzeits- und Unterhaltungsbranche: Verlustbeitrag “HORECA”

Bis zum 23. Juni 2022 ist es möglich, den Antrag für den Verlustbeitrag für die Bereiche HORECA, Hochzeit und Unterhaltung einzureichen. Der Antrag muss vom Steuerpflichtigen selbst oder einem beauftragten Intermediär telematisch über die Webseite der Agentur der Einnahmen eingereicht werden. Die Voraussetzung, um den Verlustbeitrag ansuchen zu können, ist eine Verringerung des Umsatzes und des Gewinns/Verlust (2020) um mindestens 30% gegenüber dem Vorjahr (2019).

Der Höhe des Beitrags hängt von der Aufteilung der zugewiesenen Mittel (40 Millionen für die Hochzeitsbranche und jeweils 10 Millionen für die Bereiche HORECA- und Unterhaltung) auf die antragstellenden Unternehmen ab.
Für den HORECA-Sektor (Hotels/Restaurants/Gaststätten) ist es erforderlich, dass die Haupttätigkeit unter einen der folgenden Ateco-Kodexe fällt:
  • 55.10 Hotellerie
  • 56.10 Restaurant
  • 56.21 Catering
  • 56.30 Bar Kaffee
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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