06/12/2023
Kontrolle für Steuerpflichtige mit Pauschalbesteuerung (forfettario)
- wenn das Einkommen das Limit von 85.000 Euro überschreitet (bis zum Schwellenwert von 100.000 Euro), kann der Steuerpflichtige die Regelung der Pauschalbesteuerung ab 2024 nicht mehr anwenden;
- wenn das Einkommen das Limit von 100.000 Euro überschreitet, scheidet der Steuerpflichtige ab 2023 aus der Regelung der Pauschalbesteuerung aus. In diesem Fall müssen die nach der Überschreitung erzielten Umsätze der Mehrwertsteuer unterworfen werden und für die Zwecke des analytischen Abzugs der Kosten, ist es erforderlich, die Buchführung zu "rekonstruieren". Der Ausstieg aus der Pauschalregelung wirkt sich auch auf die Sozialversicherungsbeiträge NIFS/INPS aus (die evtl. beim NIFS/INPS beantragte Reduzierung ist nicht mehr anwendbar).