06/12/2023

Kontrolle für Steuerpflichtige mit Pauschalbesteuerung (forfettario)

Infolge der im Jahr 2023 eingeführten Änderungen des Pauschalsystems „forferttario“ ist es nötig, die Höhe der im Jahr 2023 erzielten Einnahmen/Erträge zu überprüfen. Ab 2023 gilt nämlich:
  • wenn das Einkommen das Limit von 85.000 Euro überschreitet (bis zum Schwellenwert von 100.000 Euro), kann der Steuerpflichtige die Regelung der Pauschalbesteuerung ab 2024 nicht mehr anwenden;
  • wenn das Einkommen das Limit von 100.000 Euro überschreitet, scheidet der Steuerpflichtige ab 2023 aus der Regelung der Pauschalbesteuerung aus. In diesem Fall müssen die nach der Überschreitung erzielten Umsätze der Mehrwertsteuer unterworfen werden und für die Zwecke des analytischen Abzugs der Kosten, ist es erforderlich, die Buchführung zu "rekonstruieren". Der Ausstieg aus der Pauschalregelung wirkt sich auch auf die Sozialversicherungsbeiträge NIFS/INPS aus (die evtl. beim NIFS/INPS beantragte Reduzierung ist nicht mehr anwendbar).
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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