14/12/2023

Mehrwertsteuer-Vorauszahlung

Der 27. Dezember ist der Stichtag für die Zahlung der der Mehrwertsteuervorauszahlung. Die Vorauszahlung (die nicht fällig ist, wenn sie weniger als 103,29 Euro beträgt) muss mit dem Zahlungsformular F24 unter Angabe eines der folgenden Steuerkodexe geleistet werden:
  • 6013 für Steuerpflichtige, die die Mehrwertsteuer monatlich abrechnen;
  • 6035 für Steuerpflichtige, die die Mehrwertsteuer trimestral abrechnen.

Die Vorauszahlung kann mit drei verschiedenen Methoden gemacht werden:
  • Historisch, basierend auf der Abrechnung des 4. Trimesters des Vorjahres;
  • vorrausschauend, auf Grundlage einer Schätzung der bis zum 31. Dezember zu erwartenden Operationen;
  • analytisch, auf der Grundlage der bis zum 20. Dezember durchgeführten Tätigkeiten;
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Buchhaltung und Steuerberatung
Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater, Stabstelle
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

18/03/2025

INPS-Sonderverwaltung, Beitragssätze 2025

Für das Jahr 2025 wurden auch die Beitragssätze für Freiberufler festgelegt, welche in der Sonderverwaltung der INPS eingetragen sind. 26,07% für Freiberufler im Besitz einer MwSt. Nummer, welche in der Sonderverwaltung INPS eingetragen sind ...
 
 

13/03/2025

CU - Neuerungen

Für das Formular CU 2025 gelten drei verschiedene Fristen, welche sich auf der Grundlage der zu bescheinigenden Einkommensart unterscheiden. Bis zum 16. März (die Frist wird automatisch auf Montag, den 17. März verschoben) müssen die CU der ...
 
 

13/03/2025

Reservierung - Werbebonus 2025

Nach der Wiedereinführung des ordentlichen Regimes „Zuwachs“ (regime ordinario „incrementale“) wird der Werbebonus in Höhe von 75 % des Zuwachswertes von Investitionen in Werbekampagnen, ausschließlich in Tageszeitungen und Zeitschriften, auch ...
 
 

11/03/2025

Kapitalgesellschaften: Konzessionsgebühr für Vidimierung der Geschäftsbücher fällig

Bis zum 17. März 2025 müssen Kapitalgesellschaften die Konzessionsgebühr für das Jahr 2025, für die sogenannte Vidimierung oder Abstempelungen der Geschäftsbücher, entrichten. Die Konzessionsgebühr ist auch dann fällig, wenn sie sich in Liquidation ...
 
 
 
Kontaktiere uns