20/07/2022

Mitteilung zur Ortstaxe: Fälligkeit am 30. September

Für die Steuerjahre 2020 und 2021 wird die Frist für die Einreichung der Ortstaxenmeldung vom 30. Juni auf den 30. September 2022 verschoben. Die Bestätigung vom Land, dass diese Meldung nicht die Unternehmen und Betriebe der Provinz Bozen betrifft, steht noch aus.Die Regleung der Ortstaxe ist nämlich primäre Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen (Landesgesetz Nr. 9/2012) und wird somit nicht durch die nationale italienische Gesetzgebung geregelt.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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