28/06/2023

Register der wirtschaftlichen Eigentümer: Regeln für die Mitteilung

Die Gesetzesbestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche sehen die Eintragung von Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer in einem speziellen Abschnitt des Handelsregisters vor. Dies gilt für:
  • Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Genossenschaften);
  • juristische Personen des Privatrechts, welche in einem spezifischen Register, wie laut DPR 361/2000 vorgesehen, eingetragen sind (Stiftungen, Vereine und andere private Einrichtungen) sowie Trusts.
Die technischen Spezifikationen und das Modell ("TE - wirtschaftlicher Eigentümer") für die Erfüllung dieser Anforderungen wurden kürzlich genehmigt. Bitte beachten Sie, dass für die Übermittlung die digitale Unterschrift des meldepflichtigen Rechtssubjektes erforderlich ist.

Damit das System zur Übermittlung von Daten und Informationen voll funktionsfähig ist, warten wir noch auf die spezifischen Bestimmungen von Seiten des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und des Made in Italy ab.

Die Übermittlung der Daten und Informationen der meldepflichtigen Rechtssubjekte muss innerhalb von 60 Tagen, nach Veröffentlichung des Beschlusses, erfolgen.
 
 
 
 
 
 
 
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Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

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