06/03/2023

Steuerguthaben für Energie und Gas im Jahr 2022

Das Modell und der Modalitäten für die Übermittlung der Mitteilung über die Höhe des erhaltenen Steuerguthabens für den Ankauf von Energie, Gas und Kraftstoff (Guthaben die im Jahr 2022 entstanden sind) wurden veröffentlicht. Die Mitteilung muss bis zum 16. März 2023 erfolgen.

Das Versäumnis, eine gültige Mitteilung zu senden, führt dazu, dass das Steuerguthaben ab dem 17. März 2023 nicht mehr im Modell F24 kompensiert werden kann.

Die Mitteilung muss nicht gesendet werden, wenn:
  • der Begünstigte das Steuerguthaben bereits vollständig im F24 kompensiert hat;
  • der Begünstigte der Agentur der Einnahmen bereits die Abtretung des Guthabens mitgeteilt hat.
 
 
 
 
 
 
 
Teilen. Empfehle diese News deinen Freunden weiter.
 
 
 

Ihr Ansprechpartner

 
 

Andrea Pircher

Wirtschafts-, Rechnungsprüfer und Steuerberater
Stabstelle Buchhaltung und Steuerberatung
Sitz: Bozen
 
T: 0471 310 311
E-Mail:
 
 
 
 
 

Das könnte Sie auch interessieren
 

12/09/2024

Neuer Dienst „I24“ für F24-Modelle mit künftigen Fristen

Mit dem neuen Dienst I24 ist es möglich über die telematischen Dienste der Agentur der Einnahmen alle F24-Modelle betreffend wiederkehrenden, ratenweisen und im Voraus festgelegten Zahlungsbeträge, die mit F24 zu leisten sind, in einer einzigen ...
 
 

10/09/2024

Tourismus: CIN jetzt auch in Südtirol beantragen

Ab 7. August nimmt die Autonome Provinz Bozen an der Testphase der nationalen Datenbank für Unterkunftseinrichtungen und Immobilien für Kurzzeitvermietung oder touristische Zwecke teil. Über die Plattform der Website des Ministeriums ist es möglich, ...
 
 

04/09/2024

Die Steuernews von "Omnibus"

Das als "Omnibus" bekannte Gesetzesdekret (Nr. 113/2024) führt für das Jahr 2024 eine Reihe von wichtigen Neuerungen im Steuerbereich ein. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuigkeiten, die die Unternehmen betreffen.
 
 

02/09/2024

Steuerfälligkeiten im September

Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
 
 
 
Kontaktiere uns