10/09/2024
Tourismus: CIN jetzt auch in Südtirol beantragen
Während der experimentellen Anlaufphase sind keine Sanktionen vorgesehen und es besteht die Möglichkeit für jene Bürger, welche dies wünschen, schon vorab ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit den nationalen Identifizierungscode (CIN) rechtzeitig nachzukommen.
Die in Artikel 13-ter des Gesetzesdekrets Nr. 145/2023 enthaltenen Bestimmungen gelten nämlich erst ab dem sechzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt, welche voraussichtlich spätestens am 1. September 2024 erfolgen wird.