Verwalterentschädigung und "erweitertes Kassenprinzip“
Die bis zum 12. Januar 2024 ausgezahlten Verwalterentschädigungen für das Steuerjahr 2023 sind Teil des Einkommens der Verwaltungsratsmitglieder für das Jahr 2023 und können von der auszahlenden Gesellschaft aufgrund des "erweiterten Kassenprinzips" im Steuerjahr 2023 abgezogen werden.
Das erweiterte Kassenprinzip gilt nicht, wenn der Verwalter einer Gesellschaft (mit einer MwSt.-Nummer) selbständig tätig ist und eine Rechnung ausstellt.
Abweichend von der Höchstgrenze für die Verwendung von Bargeld können Einzelhändler und Reisebüros Einkäufe ausländischer Touristen, die ihren Wohnsitz nicht in Italien haben, bis zu einem Betrag von Euro 15.000 in bar abrechnen.
Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Verpflichtung zur Übermittlung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) auch für Verwalter von Gesellschaften eingeführt. Das MIMIT hat in Bezug auf die neu eingeführte Anforderung klargestellt:
Für jene Betroffene, welche von der geförderten Bestimmung bis zum 31. Dezember 2024 ausgeschlossen wurden, wurde das telematische Verfahren zur Verfügung gestellt, um bis zum 30. April 2025 den Antrag auf Wiederzulassung, zum sogenannten ...