Verwalterentschädigung und "erweitertes Kassenprinzip“
Die bis zum 12. Januar 2024 ausgezahlten Verwalterentschädigungen für das Steuerjahr 2023 sind Teil des Einkommens der Verwaltungsratsmitglieder für das Jahr 2023 und können von der auszahlenden Gesellschaft aufgrund des "erweiterten Kassenprinzips" im Steuerjahr 2023 abgezogen werden.
Das erweiterte Kassenprinzip gilt nicht, wenn der Verwalter einer Gesellschaft (mit einer MwSt.-Nummer) selbständig tätig ist und eine Rechnung ausstellt.
Ab 7. August nimmt die Autonome Provinz Bozen an der Testphase der nationalen Datenbank für Unterkunftseinrichtungen und Immobilien für Kurzzeitvermietung oder touristische Zwecke teil. Über die Plattform der Website des Ministeriums ist es möglich, ...
Das als "Omnibus" bekannte Gesetzesdekret (Nr. 113/2024) führt für das Jahr 2024 eine Reihe von wichtigen Neuerungen im Steuerbereich ein. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuigkeiten, die die Unternehmen betreffen.
Mehrwertsteuersubjekte dürfen das Einzahlungsformular F24 ausschließlich in telematischer Form vorlegen. Privatpersonen ohne MwSt.-Nummer hingegen, können das Einzahlungsformular F24 noch in Papierform einreichen, sofern keine Verrechnungen mit ...
Die Vorschriften über die Transparenz der öffentlichen Ausgaben sehen vor, dass die Unternehmen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die Verpflichtung zur Offenlegung der im Vorjahr erhaltenen Beiträge und öffentlichen Ausgaben erfüllen müssen.