Bis zum 30. April sind Unternehmen verpflichtet, die Jahresgebühr des Umweltfachregisters zu begleichen. Dies gilt für diejenigen, die dort eingetragen sind. Für Unternehmen, die Elektrogeräte verkaufen, ist die Eintragung aufgrund der Rücknahmepflicht obligatorisch. Die Ausnahmeregelung bezüglich der Transportvignette greift in diesem Fall nicht.
Die Gebühr kann online unter www.albonazionalegestoriambientali.it entrichtet werden. Die Zugangsdaten können direkt über die Seite angefordert werden.
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